
Buchungszeiten und Gebühren
Die Krippenbeiträge werden auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung kinderreicher Familien und zur einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte im Rahmen der Münchner Förderformel erhoben.
Eine Reduzierung des Krippenbeitrags ist möglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte (nach § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz) der Sorgeberechtigten den Betrag von 80.000,- € nicht übersteigt. Dafür ist ein Antrag auf Einkommensberechnung auszufüllen und Einkommensnachweise vorzulegen.
Öffnungszeiten
Unsere Kinderkrippe ist Montag bis Freitag
von 06.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Ferienordnung und Schließtage
Es gibt feste Schließtage in den Weihnachts- und Sommerferien, die zu Beginn des Krippenjahres bekannt gegeben werden:
ca. 5 Schließtage in den Weihnachtsferien
ca. 10 Schließtage in den Sommerferien
ca. 2-4 Klausurtage
Buchungszeiten und Gebühren
Die Krippengebühren richten sich prinzipiell nach den Buchungszeiten und nach §2 der Krippengebührensatzung der Landeshauptstadt München.
Die Gebührensatzung finden Sie hier zum Download.